Behandlungskosten

 

Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP/GOÄ) sowie den aktuellen Abrechnungsempfehlungen vom 01.07.2024.
Je nach Voraussetzung/Wunsch ergeben sich folgende Möglichkeiten:

 

Selbstzahler*innen

Selbstzahlende benötigen keine Rücksprache mit der Krankenkasse. Dies ermöglicht die flexibelste und anonymste Behandlungsform, da die Rechnungen durch Sie beglichen werden. Die Honorarhöhe richtet sich nach der GOP mit dem 3,1-fachen Satz und beträgt aktuell 135,53€ je 50-minütige Sitzung.

Sie können die Kosten für selbstbezahlte Behandlungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen.

 

Privatversicherte, Angehörige der Beihilfe oder Heilfürsorge

Zunächst nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Kostenträger auf, ob und in welchem Umfang Psychotherapie-Sitzungen übernommen und welche Unterlagen benötigt werden.

Typischerweise fallen pro Termin die Befunderhebung und Therapiesitzung an. Seit dem 01.07.2024 ergibt sich nach dem Satz von 2,3 der GOP/GOÄ und den neuesten Abrechnungsempfehlungen u.a. ein Betrag von 135,53 € je 50-minütige Sitzung und zusätzlich 33,52€ für die Erhebung des aktuellen psychischen Befundes. Nach diesen Abrechnungsempfehlungen richten sich die Privaten Krankenkassen sowie die Beihilfe von Bund und Ländern. Bei Schwierigkeiten bei der Genehmigung/Erstattung können Sie auf folgende Dokumente der Bundespsychotherapeutenkammer zu verweisen: 

Aktuelle Abrechnungsempfehlungen (01.07.2024)
Übersicht Analogleistungen gemäß Abrechnungsempfehlungen

 

Gesetzlich Krankenversicherte

Aktuell biete ich leider keine Plätze mehr für gesetzlich Versicherte an.

Allgemein gilt in Privatpraxen ohne Kassenzulassung, dass es die Möglichkeit des „Kostenerstattungsverfahrens“ gibt. Je nach Krankenkasse ist durch Sie jedoch eine gewisse Anzahl an Absagen von Therapeut*innen mit Kassenzulassung sowie Nachfragen über die Termin-Servicestellen nachzuweisen. Bitte informieren Sie sich dazu im Voraus bei Ihrer Krankenkasse, welche Vorgaben es gibt. Bitte beachten Sie, dass die gesetzlichen Kassen meist nicht den vollen Satz erstatten.

Sie können Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung u.a. über die Seite der Kassenärztlichen Vereinigung (KVSA) bzw. die 116 117 finden.

Zudem gibt es eine Auflistung weiterer Therapeut*innen und viele weitere Info´s über Therapie.de.